Merkblatt zur Bohranzeige- und Berichtspflicht der TLUG

Im Merkblatt der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie finden Sie gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Ausführung geologischer Bohrungen.

Bitte beachten Sie, dass nach Absatz 4 die Anzeige- und Berichtspflicht gegenüber der TLUG unabhängig von einer eventuellen Anzeigepflicht gemäß Wasserhaushalts- oder Bundesberggesetz erfolgen muss.

Meldung vom 11.04.2018