Der Jahresabschluss 2021 wurde in der Verbandsversammlung vom 27.05.2024 beschlossen. Sie finden die Bekanntmachung unter "Öffentliche Bekanntmachungen".
Der Jahresabschluss 2022 wurde in der Verbandsversammlung vom 26.08.2024 beschlossen. Sie finden die Bekanntmachung unter "Öffentliche Bekanntmachungen".
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der auf ihrem Grundstück befindliche Gartenwasserzähler durch Sie abzulesen ist. Als Nachweis des Zählerstandes senden Sie bitte unter Angabe der Buchungs-Nr. ein erkennbares Foto des Gartenwasserzählers an eine der folgenden Email-Adresse: c.grube@azv-thueringer-pforte.de oder k.karl@azv-thueringer-pforte.de Erfolgt keine Ablesung des Zählers kann der Verbrauch nicht für die Abrechnung 2023 berücksichtigt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie auf folgendes hinweisen: Bitte Überprüfen Sie die Eichfrist Ihres eingebauten Gartenwasserzählers. Sollte diese abgelaufen sein, muss ein neuer Gartenwasserzähler eingebaut werden. Um die Verplombung des Zählers wieder herzustellen, teilen Sie den Neueinbau dem Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ bitte zeitnah mit. Als Nachweis des Zählerstandes senden Sie bitte ein Foto vom alten Gartenwasserzähler an den Verband.
e-Mail: rechnung@azv-thueringer-pforte.de
Im Merkblatt der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie finden Sie gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Ausführung geologischer Bohrungen.